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   BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08   

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https://dejure.org/2008,7362
BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08 (https://dejure.org/2008,7362)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08 (https://dejure.org/2008,7362)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2008 - AnwZ (B) 2/08 (https://dejure.org/2008,7362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).

    Diese Gefährdung entfällt nicht bereits durch die Insolvenzeröffnung und die damit verbundene Verfügungsbeschränkung des Insolvenzschuldners (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12 und Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06).

    Ein Ausnahmefall, in dem eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 unter II 2 c; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280 unter II 2; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281 f. unter II 3; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 8 ff.), ist ebenfalls nicht gegeben.

  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).

    Diese Gefährdung entfällt nicht bereits durch die Insolvenzeröffnung und die damit verbundene Verfügungsbeschränkung des Insolvenzschuldners (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12 und Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06).

    Vielmehr kann in aller Regel erst dann, wenn das Insolvenzverfahren zu einem Abschluss führt, bei dem mit einer Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers gerechnet werden kann, das heißt mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts, davon ausgegangen werden, dass nicht nur der Vermögensverfall, sondern auch eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr fortbesteht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619, 620 Tz. 10; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Diese Gefährdung entfällt nicht bereits durch die Insolvenzeröffnung und die damit verbundene Verfügungsbeschränkung des Insolvenzschuldners (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12 und Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06).

    Ein Ausnahmefall, in dem eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 unter II 2 c; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280 unter II 2; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281 f. unter II 3; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 8 ff.), ist ebenfalls nicht gegeben.

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Ein Ausnahmefall, in dem eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 unter II 2 c; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280 unter II 2; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281 f. unter II 3; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 8 ff.), ist ebenfalls nicht gegeben.

    Ein Einzelanwalt kann aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend sein und ist deshalb außerstande, eine effektive Kontrolle des betroffenen Rechtsanwalts zu gewährleisten (BGH, Beschl. v. 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07 Tz. 9; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; a. M. Römermann, AnwBl. 2006, 237, 238).

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Ein Ausnahmefall, in dem eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 unter II 2 c; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280 unter II 2; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281 f. unter II 3; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 8 ff.), ist ebenfalls nicht gegeben.

    Ein Einzelanwalt kann aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend sein und ist deshalb außerstande, eine effektive Kontrolle des betroffenen Rechtsanwalts zu gewährleisten (BGH, Beschl. v. 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07 Tz. 9; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; a. M. Römermann, AnwBl. 2006, 237, 238).

  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 33/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).

    Vielmehr kann in aller Regel erst dann, wenn das Insolvenzverfahren zu einem Abschluss führt, bei dem mit einer Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers gerechnet werden kann, das heißt mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts, davon ausgegangen werden, dass nicht nur der Vermögensverfall, sondern auch eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr fortbesteht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619, 620 Tz. 10; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).

  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).
  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Vielmehr kann in aller Regel erst dann, wenn das Insolvenzverfahren zu einem Abschluss führt, bei dem mit einer Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers gerechnet werden kann, das heißt mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts, davon ausgegangen werden, dass nicht nur der Vermögensverfall, sondern auch eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr fortbesteht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619, 620 Tz. 10; Beschl. vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

  • BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2014 - 1 AGH 34/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Vermutung

    Eine Gefährdung der Rechtsuchenden lässt sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH im Insolvenzverfahren gegen den Rechtsanwalt nur ausschließen, wenn die Forderungen geprüft, das Insolvenzverfahren aufgehoben ist und das Gericht dem Rechtsanwalt als Schuldner die Restschuldbefreiung förmlich durch Beschluss in Aussicht gestellt hat (BGH NJW 2005, 1271; NJW-RR 2006, 559; Beschl. v. 21.11.2006, AnwZ [B] 49/05, Juris; Beschl. v. 03.11.2008, AnwZ [B] 2/08, Juris).

    Grundvoraussetzung ist dann, dass der Rechtsanwalt den Anwaltsberuf bis zum Eintritt des Vermögensverfalls ohne jede Beanstandung ausgeübt, seine Einzelkanzlei aufgegeben und eine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt aufgenommen hat (BGH AnwBl 2006, 280, 281; Beschl. v. 25.09.2006, AnwZ [B] 70/05, Juris; Beschl. v. 03.11.2008, AnwZ [B] 2/08, Juris).

  • BGH, 15.06.2009 - AnwZ (B) 60/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Ausschluss

    Die Anstellung bei einem Einzelanwalt vermag nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Gefährdung der Rechtsuchenden in der Regel nicht auszuschließen, weil der Einzelanwalt aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend und dann außerstande sein kann, den betroffenen Anwalt effektiv zu überwachen (Senat , Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2005, 280; v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2005, 281; v. 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64 Rn. 9; v. 3. November 2008, AnwZ (B) 2/08, BeckRS 2009, 04224 Rn. 13).
  • BGH, 16.03.2009 - AnwZ (B) 61/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können - von dem Fall eines bestätigten Schuldenbereinigungsplans (§ 254 InsO) abgesehen - grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271; Beschl. v. 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 12; Beschl. v. 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06; Beschl. v. 3. November 2008 - AnwZ (B) 2/08).
  • AGH Niedersachsen, 18.01.2010 - AGH 6/09
    Solange das Insolvenzverfahren läuft, entfällt die Grundlage für die gesetzliche Vermutung nicht (BGH AnwZ [B] 2/08 v. 03.11.2008).
  • AGH Niedersachsen, 12.11.2018 - AGH 29/17
    Namentlich hat der Kläger nicht - wie es in ständiger Rechtsprechung vom BGH gefordert wird - seine selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt beendet und Anstellung in einer Rechtsanwalts-Sozietät genommen (vgl. BGH, Beschluss v. 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08, zitiert nach juris).
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